Der Einzelhandel kann mittels besonderer Verkaufsformen ausgeübt werden, und zwar:
- Betriebsinterne Geschäfte;
- Verkauf mittels Automaten;
- Versandhandel;
- Vertrieb über das Fernsehen oder über andere Medien;
- E-Commerce;
- Haustürgeschäfte.
Es ist eine eigenverantwortliche Mitteilung des Tätigkeitsbeginns über den SUAP-Schalter einzureichen. Jede Änderung der Unternehmensbezeichnung, des gesetzlichen Vertreters, der Verkaufsfläche, des Geschäftsführers oder der Verkaufsform ist mitzuteilen.
Link zum Einheitsschalter SUAP